AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Marketing Agentur Bradfield Vision®, Liam Bradfield, Offenbacher Str. 4, 90427 Nürnberg, Deutschland (nachfolgend: Anbieter)
Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich und Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z. B. auch Online-Shops, ein.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
2. Vertragsschluss
Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind, und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder an den Anbieter herauszugeben.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.
Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden.
Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.
Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen, und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
4. Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
5. Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
6. Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter schuldet die im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Impressionen, Followerzahlen, Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Suchen, Anfragen, Bewerbungen, Kunden- oder Patientenzahlen, Verkäufe oder Umsätze zugesagt oder garantiert, es sei denn, der Anbieter und der Kunde haben dies ausdrücklich und schriftlich als Garantie vereinbart.
Zahlen, Beispiele und Kundenstimmen, die der Anbieter auf seiner Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder in Angeboten nennt, beschreiben Ergebnisse einzelner Kundenprojekte. Sie sind keine Zusage, dass beim Kunden vergleichbare Ergebnisse eintreten.
Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg von Marketingmaßnahmen von Umständen abhängt, die der Anbieter nicht beeinflussen kann, insbesondere von den Plattformen und deren Algorithmen und Richtlinien, vom Marktumfeld sowie vom Angebot, den Preisen und der Erreichbarkeit des Kunden.
7. Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Leistungen für Webseiten
8. Erstellung von Webseiten
Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von Webseiten ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger Zusatzdokumentation sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
Marketing und Content
9. Social Media Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Diensteanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.
Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.
10. Content-Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting), richten sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.
Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z. B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung“.
11. Leistungen für Praxen und Heilberufe
Erbringt der Anbieter Leistungen für Praxen, Kliniken, Angehörige der Heilberufe oder sonstige Anbieter von Gesundheitsleistungen, gibt er keine Heilversprechen ab. Der Anbieter erstellt und veröffentlicht keine Inhalte, die einen Behandlungs- oder Heilerfolg zusagen, garantieren oder als sicher darstellen.
Für die fachliche Richtigkeit medizinischer Aussagen sowie für die Einhaltung der für den Kunden geltenden werbe- und berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der jeweiligen Berufsordnung, bleibt der Kunde verantwortlich. Der Kunde prüft die Inhalte unter diesen Gesichtspunkten und gibt sie vor der Veröffentlichung frei. Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter findet nicht statt.
Der Anbieter ist berechtigt, die Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten abzulehnen, die nach seiner Einschätzung ein Heilversprechen oder eine Erfolgsgarantie enthalten.
Beratung und Consulting
12. Beratungsleistungen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
13. UX-/UI-Beratung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX- (User Experience) und/oder UI- (User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX-/UI-Designs der mobilen Apps bzw. des Webdesigns des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
14. Marktbeobachtung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Gestaltung und Design
15. Logogestaltung und -konzeption
Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung und -konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung bzw. -konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Die Vergütung für die Logogestaltung und -konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
16. Video und Fotografie
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw. Videobearbeitung (z. B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbarer Dateien (RAW-Dateien o. ä.) hat der Kunde nicht.
Schlussbestimmungen
17. Rechteeinräumung und Eigenwerbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
18. Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundener Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
19. Sonstiges
Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Stand: Oktober 2026